Civis romanus sum

Mit dem Satz civis romanus sum (zu Deutsch „Ich bin römischer Bürger“) berief man sich im gesamten Römischen Reich auf sein römisches Bürgerrecht, das einem Vorrechte gewährte. Im weiteren Sinne verweist man auf das Konzept der Staatsbürgerschaft als dauerhaftes und unauflösliches Rechtsverhältnis mit einem weltweiten Geltungsbereich. Ein Bürger Roms blieb ein Bürger Roms, egal wohin er ging (ius migrationis) – im Gegensatz zum Konzept des Untertans, der nur insoweit Schutz und Rechte genießen konnte, als er im Einflussbereich seines Herrschers verweilte.


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